Grundsätzlich gelten für alle Geschäfte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils hier
abgebildeten Fassung. Für bestimmte Vorhaben werden auch spezielle Geschäftsbedingungen verwendet. Im Umgang mit unseren festen Transportdienstleistungen arbeiten wir mit sogenannten
Operatorverträgen. Zudem haben wir spezielle Einkaufsbedingungen für Bauleistungen, die wir hier nicht abbilden.
Für den Einkauf von Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffen und sonstigen Leistungen (ausgenommen Transporte) gelten die hier aufgeführten Allgemeine Einkaufsbedingungen der intrafrigo Logistik
GmbH in der hier dargestellten Fassung. Die Incoterms 2000 sind hierzu die verbindliche Grundlage.
Für den Einkauf von Transportdienstleistungen mit Time-Charter haben wir sogenannte Operatorverträge. Sie sind
Teil unseres Auftragsvergabeprozesses. Diese gelten für fest eingesetzte Unternehmer.
Aus Gründen der Qualitätsabsicherung kaufen wir Leistungen von Fremdfrachtführern nur sporadisch ein. Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ist Voraussetzung, um überhaupt mit uns Geschäfte
durchzuführen.
Der Einkauf von Laderaum am SPOT-Markt wird in der Regel individuell vereinbart, zumindest für die Umfänge die dispositiv sind. International gelten die CMR.
Für Bauleistungen gelten unsere Speziellen Bedingungen für Bauleistungen.